Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Im Regelfall werden die Kosten für Ihre ambulante Psychotherapie in meiner Praxis von allen privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen zumindest anteilig getragen. Im Einzelnen können die Bedinungen jedoch variieren, weswegen ich Ihnen anraten möchte, sich bereits im Vorfeld mit Ihrer Versicherung/Beihilfestelle in Verbindung zu setzen.
Zur Abrechnung mit gesetzlichen Krankenversicherungen bedarf es in Deutschland neben der Approbation und dem hiermit verbundenen Fachkundenachweis einer Kassenzulassung. Ich selbst bin in privater Praxis tätig und nicht im Besitz einer solchen Kassenzulassung, sodass es mir nicht möglich ist, in der Regelversorgung mit gesetzlich versicherten Patienten abzurechnen.
In Ausnahmefällen besteht jedoch die Möglichkeit der Beantragung einer Übernahme der Kosten für eine indizierte Psychotherapie in einer Privatpraxis. Das betreffende Verfahren ist als Kostenerstattungsverfahren bekannt. Gerne informiere ich Sie ausführlich hierzu.
Selbstverständlich gibt es immer die Möglichkeit die Kosten für Ihre Behandlung selbst zu übernehmen. Ich orientiere mich hinsichtlich der Kosten an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP)
Die Kosten für Coaching und Beratungsanliegen sind grundsätzlich keine Krankenkassenleistung, da es sich nicht um eine Krankenbehandlung in dem Sinne handelt. In diesem Falle werden die Kosten von Ihnen als Klient/in selbst getragen, ich orientiere mich an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP)